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Allerseelen (2. November)

An Allerseelen (lateinisch [Dies] in commemoratione omnium fidelium defunctorum, «Tag des Gedenkens an alle verstorbenen Gläubigen») begeht die römisch-katholische Kirche das Gedächtnis ihrer Verstorbenen. Das Gedächtnis aller Seelen wird im Kirchenjahr am 2. November begangen, einen Tag nach dem Hochfest Allerheiligen. Durch Gebet, Fürbitte, Almosen und Friedhofsgänge gedenken die Menschen aller Armen See-len im Fegefeuer und wenden ihnen Ablässe zu. In der römisch-katholischen Kirche hat der Allerseelenablass daher eine besondere Bedeutung.

Wo die Gräbersegnung nicht bereits am Nachmittag von Allerheiligen stattgefunden hat, findet sie an Allerseelen statt, wohin sie eigentlich gehört.

Der Allerseelentag am 2. November geht auf Abt Odilo von Cluny zurück; er hat diesen Gedenktag in allen von Cluny abhängigen Klöstern eingeführt. Das Dekret Odilos aus dem Jahr 998 ist noch erhalten. Bald wurde der Allerseelentag auch ausserhalb der Klöster gefeiert. Für Rom ist er seit Anfang des 14. Jahrhunderts bezeugt. Von Cluny aus verbreitete sich der Allerseelentag in der ganzen lateinischen Kirche. Er steht theologisch in enger Verbindung mit der Lehre vom Fegefeuer (Reinigungsort, Purgatorium) als Ort der Läuterung der Verstorbenen, die Hilfe von den Lebenden durch Gebet, Fasten und Almosen erhalten. Allerseelen ist vor allem in den Alpenländern mit zahlreichen Volksbräuchen verbunden.