Fasten – wozu, wer, wie lang, was und warum?

Foto: Katoliška Cerkev Koroška

Am 5. März beginnt mit dem Ascher­mitt­woch die diesjährige Fastenzeit – für die einen eine Zeit des Verzichts, für die anderen eine Zeit der Busse und Um­­kehr. In der Kirche gibt es viele Regeln, die alle ein Ziel haben: Eine gute Vorbe­reitung auf Ostern. 

Wozu gibt es die Fastenzeit?
Die Fastenzeit dient der Vorbereitung auf die Feier des Todes und der Aufer­ste­hung Christi – also auf Ostern. Daher heisst sie auch «österliche Busszeit». Im Katechismus der katholischen Kirche heisst es dazu: «Wie schon die Auf­for­derung der Propheten zielt auch der Ruf Jesu zu Umkehr und Busse zunächst nicht auf äussere Werke, “Sack und Asche”, Fasten und Abtötungen, sondern auf die Bekehrung des Herzens, die innere Bus­se. Ohne sie bleiben Buss­werke un­­fruchtbar und unehrlich.»

Foto: AdobeStock

Wie lange dauert die Fastenzeit?
Das ist einfach: 40 Tage ab Ascher­mitt­woch. Dann ist Ostern. Zählt man im Ka­­lender nach, ist es aber plötzlich gar nicht mehr so einfach: Der 40. Tag ab Aschermittwoch ist Palmsonntag, also der Sonntag vor Ostern. Dann wäre die Karwoche kein Teil der Fastenzeit mehr. Zählt man die Sonntage nicht mit, landet man beim Karsamstag. Das ist schon besser. Aber dann wären die untrennbar zusammengehörenden drei österlichen Tage vom Leiden, vom Tod und von der Auferstehung Christi in verschiedenen kirchlichen «Jahreszeiten».
Eine klare Definition gibt es im liturgischen Kalender: «Die Fastenzeit dauert von Aschermittwoch bis zum Beginn der Abendmahlsmesse am Donnerstag in der Karwoche», liest man in der «Grund­ordnung des Kirchenjahres» – also 44 Tage. Mehr als 40, dafür stimmt der Kir­­chenjahreszeitenübergang.
Mit der Faustregel «40 Tage ab Ascher­mittwoch» liegt man daher nicht so falsch: Die Zahl ist symbolisch viel besser als rechnerisch zu verstehen. Sie nimmt Be­­­zug auf die 40 Tage, die Jesus in der Wüste gefastet hat, die 40 Tage der Sint­­flut, die 40 Tage, die Mose auf dem Berg Sinai bei Gott war, und die 40-tägige Frist, die der Prophet Jona der Stadt Nini­­ve setzte, um sich durch Fasten und Büs­sen zu bekehren.

Gehören die Sonntage zur Fastenzeit?
Liturgisch gehören die Sonntage zur Fas­­tenzeit. Dennoch ist es üblich, die für die Fastenzeit gefassten Vorsätze am Sonntag auszusetzen, weil auch die Sonntage der Fastenzeit Feste sind.
Jeder der sechs Sonntage hat einen eige­nen Namen. Die ersten fünf werden – wie die Sonntage in der Adventszeit – nach dem ersten Wort des Eröff­nungs­­verses der Messe vom jeweiligen Sonn­tag benannt: Invocabit, Reminiscere, Oculi, Laetare und Judica. Der fünfte Fastensonntag trägt auch den Namen «Passionssonntag», der sechste Sonn­tag ist der Palmsonntag. Die Namen wer­den aber – mit Ausnahme von Laetare und Palmsonntag – eher selten verwendet. 

Welche Besonderheiten gibt es 
in der Liturgie in der Fastenzeit?

Als erstes fällt die liturgische Farbe auf: Auf das Grün des Jahreskreises folgt ab Aschermittwoch violett. Ab dann hängt in vielen Kirchen das Fastentuch vor dem Altar. In manchen Kirchen sind die Hoch­altäre so gestaltet, dass sie sich zuklappen lassen und zur Fastenzeit passende Motive zeigen. Ausserdem fällt in Got­tesdiensten das Halleluja vor dem Evan­gelium aus, das Gloria wird nur an Fes­ten und Hochfesten gesungen. Die Orgel wird nur zur Begleitung von Liedern gespielt, oft wird auch nicht mit vollem Geläut geläutet. Blumenschmuck gibt es nur am vierten Fastensonntag Laetare – das ist einer von nur zwei Tagen im Kir­­chenjahr, an denen die liturgische Far­­be rosa zum Einsatz kommt. (Weil diese Far­be so selten zum Einsatz kommt, leis­ten sich nicht alle Gemeinden rosafarbene Gewänder. Daher ist auch violett erlaubt.)
Die Feier der Heiligen fällt kleiner aus: Ge­­botene Gedenktage werden wie nicht gebotene Gedenktage begangen, höchs­­tens das zum Gedenktag gehörende Tagesgebet wird verwendet, nicht die anderen liturgischen Texte. Am fünften Fastensonntag, dem Pas­sionssonntag, werden vielerorts Kreuze und Stand­bilder mit violetten Tüchern behängt.

Welche Regeln gelten in der Fastenzeit?
Das vierte der fünf Kirchengebote lautet «Halte die von der Kirche gebotenen Fast- und Abstinenztage!» Heute stellt die Kirche relativ wenige Regeln für das Fasten auf. Zuständig dafür sind die Bischofskonferenzen; die konkreten Re­­geln sind also je nach Land unterschiedlich. Grundsätzlich wird unterschieden zwischen Fasten und Absti­nenz. Fasten bedeutet in der Fach­sprache die Be­­schränkung auf eine einmalige Sätti­gung am Tag, Abstinenz der Verzicht auf Fleisch­speisen. Fasten und Abstinenz sind kirchenrechtlich am Aschermitt­woch und am Karfreitag geboten.
Abstinenz ist grundsätzlich an allen Frei­tagen des Jahres geboten, nicht nur in der Fastenzeit. Die Partikularnormen der Schweizer Bischofskonferenz über die Fastenordnung von 1988 sehen dabei folgendes vor: «Während der österlichen Fasten- und Busszeit enthalten sich die Gläubigen am Aschermittwoch und am Karfreitag von Fleisch und beachten zu­­gleich das Fastengebot. Nach Möglich­keit reservieren sie an diesen Tagen zu­­dem eine bestimmte Zeit für das persön­liche Gebet, Lesen in der Heiligen Schrift oder den Besuch des Gottesdienstes. Wer aus wichtigen Gründen (z. B. krankheitsbedingt) diese Gebote nicht einhalten kann, ist eingeladen eine Ersatzform zu wählen, wie etwa Werke der Nächs­ten­liebe, z. B. Almosen, Krankenbesuche, treue Pflichterfüllung usw.Dazu kommt noch die Pflicht zum Fas­tenopfer: Christen sollen je nach ihrer wirtschaftlichen Lage einmal im Jahr, am besten zum Ende der Fastenzeit, ein «spürbares» Geldopfer für Hungernde und Notleidende geben. Die Schweizer Bischöfe laden alle Gläubigen ein, in der Gestaltung der Fastenzeit den Anliegen der Fastenaktion gebührend Rechnung zu tragen und deren Kampagne aktiv zu unterstützen.
Wichtig ist, dass man die Fastenzeit be­­wusst gestalten soll. Der Katalog der Mög­lichkeiten für das Freitagsopfer zeigt Möglichkeiten auf, wie das geht. Im Ka­­techismus heisst es zu den Buss­zeiten: «Diese Zeiten eignen sich ganz besonders zu Exerzitien, Bussliturgien und Buss­wallfahrten, zu freiwilligen Ver­­zich­ten etwa durch Fasten und Almo­sen­geben, und zum Teilen mit den Mit­men­schen (karitative und missionarische Werke).»

Der Hochaltar in der Kathedrale Sitten ist ein Flügelaltar (auch «Tryptichon» genannt), den man während der Fas­tenzeit schliessen kann.

Wer muss fasten?
Auch hier gibt es wieder eine klare kirchenrechtliche Vorgabe: Das Abstinenz­gebot verpflichtet alle Katholiken ab 14 Jahren, das Fastengebot alle Katholiken ab dem erfüllten 18. Lebensjahr bis zum Beginn des 60. Lebensjahres.
Die kirchenrechtlichen Regelungen sind aber nur ein Rahmen, der Menschen schüt­­zen soll. Beim Fasten geht es nicht darum, Regeln zu erfüllen, sondern sich gut auf Ostern vorzubereiten. Deshalb ist es auch sinnvoll, mit jüngeren Kin­dern je nach Alter zu überlegen, wie man die Fastenzeit gut gestaltet, und auch Über-60-Jährige dürfen an Aschermittwoch und Karfreitag das Fastengebot halten, wenn sie es können. Im Gegenzug ist nie­­­mand an die Gebote gebunden, wenn sie schaden würden, etwa aus gesundheitlichen Gründen.

Foto: Rainer Sturm_pixelio.de

Gibt es Ausnahmen?
Liturgisch ist es so, dass kirchliche Fes­te und Hochfeste Vorrang vor den Wo­­chentagen haben, also auch vor dem Frei­tag. Das bedeutet unter anderem, dass dann nicht die liturgische Farbe der Kirchenjahreszeit (also etwa violett für die Fastenzeit), sondern die zum Fest gehörende (also etwa rot für Mär­tyrerfeste) getragen wird.
Ausnahmen vom Freitagsgebot gibt es nur an Hochfesten. Bischöfe haben die Mög­lichkeit, vom Freitagsgebot zu dispensieren. Das machen sie vor allem dort häufig, wo populäre Heiligenfeste oder kulturelle Feste in die Fastenzeit fallen, wie beispielsweise das Hochfest des heiligen Josef, am 19. März. An diesem Tag entfällt das Abstinenzgebot. Auch wenn das keine liturgische oder kir­chenrechtliche Regel ist: den eigenen Namenstag kann man wohl auch guten Gewissens als Eigenhochfest feiern. Tra­­ditionell gibt es noch weitere Aus­­nahmen, die aber heute nicht rechtlich festgelegt sind, beispielsweise eine Aus­nahme vom Fasten für Reisende. Auch hier gilt wieder: Es geht nicht darum, Regeln zu erfüllen, sondern sich gut auf Ostern vorzubereiten.

Was kommt nach der Fastenzeit?
Liturgisch endet die Fastenzeit mit Grün­­donnerstag, wer Fastenvorsätze gefasst hat, hält sie in der Regel bis Oster­sonn­tag. Mit Gründonnerstag beginnt das Tridu­um, die drei heiligen Tage. Mit dem Ostersonntag beginnt die Osteroktav, eine Woche bis zum nächsten Sonntag, dem Weissen Sonntag, in der jeder Tag wie ein Hochfest gefeiert wird.
Von Felix Neumann, ergänzt von Paul Martone

 

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