Wir möchten demnächst heiraten. Dazu braucht es ja auch Treuzeugen. Was müssen diese denn bezeugen?
Wie der Name sagt, sollen diese, stellvertretend für die versammelte Hochzeitsgemeinde, bezeugen, dass sich das Brautpaar in der katholischen Kirche vor Gott getraut hat, indem der Mann und die Frau einander Liebe und Treue versprochen haben, bis der Tod sie trennt.
Braucht es für eine gültige kirchliche Eheschliessung überhaupt Zeugen?
Ja, für die katholische Trauung muss das Hochzeitspaar zwei Personen als Trauzeugen benennen. Man kann nicht auf Trauzeugen verzichten.

Was sind denn die Voraussetzungen für diese Aufgabe?
Trauzeugen können alle sein, die die Eheschliessung zu bezeugen imstande sind: Unfähig sind kleine Kinder, Geisteskranke, Betrunkene usw. Die Trauzeugen müssen nicht katholisch sein, sondern nur die Trauung nachvollziehen und bezeugen können. Die Trauzeugen tun dies, indem sie nach der Trauung auf dem Ehedokument unterschreiben.
Das ist schon alles?
Ja, rein rechtlich schon. Es sollte jedoch selbstverständlich sein, dass ein Paar, das seine kirchliche Trauung ernst nimmt, auch bei der Wahl der Trauzeugen sorgfältig vorgeht. Diese müssen zwar nicht katholisch sein, aber es versteht sich von selbst, dass sie die Trauung als religiösen Akt respektieren sollten. Zudem sollen sie dem Paar über den Festtag hinaus unterstützend zur Seite stehen.
Und wenn mir ein Trauzeuge einmal nicht mehr passt? Kann ich ihn auswechseln?
Trauzeugen – wie auch Taufpaten – können später nicht gestrichen oder nachträglich benannt werden. Wenn einem also später ein Trauzeuge nicht mehr passt, oder man möchte später noch einen weiteren Trauzeugen benennen, so stösst man mit diesem Wunsch bei der Kirche auf ein klares «Nein!». Deshalb ist es wichtig, einen Zeugen zu wählen, dem man vertraut und bestenfalls auch den Glauben teilt.
Besten Dank für diese Ausführungen. pam